Baumfällung

Baumfäller im Hubsteiger vor einem Baum

Zu unserem Aufgabengebiet gehört auch die Baumfällung.

Da die Vogelschutzzeit nun beginnt haben wir unsere letzte Baumfällung mit dem Steiger abgeschlossen.

Bei Bäumen, die eine Gefahr darstellen, darf eine Gefahrenfällung durchgeführt werden, das heißt, dass der Baum zu jederzeit gefällt werden darf.

Zu unserem Aufgabengebiet gehört auch die Baumfällung.

Da die Vogelschutzzeit nun beginnt haben wir unsere letzte Baumfällung mit dem Steiger abgeschlossen.

Bei Bäumen, die eine Gefahr darstellen, darf eine Gefahrenfällung durchgeführt werden, das heißt, dass der Baum zu jederzeit gefällt werden darf.